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Wir möchten dich gerne um etwas Geduld bezüglich deiner Anfrage bitten, da es aufgrund des Anfrageaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir bemühen uns jedoch stets so schnell wie möglich zu antworten und dein Anliegen zu bearbeiten.


Wozu Buchliebe- Siegel?

Da wir an die Qualität von Büchern glauben, den Lesern endlich eine lange überfällige Orientierungshilfe geben, den Buchmarkt revolutionieren und Selfpublisher (und in diesem Fall auch Verlagsautoren) unterstützen möchten haben wir uns dazu entschlossen entsprechende Siegel ins Leben zu rufen.

Im Folgenden stellen wir dir unsere unterschiedlichen Siegel vor.

Anschließend findest du die Teilnahmebedienungen falls du Autor*in bist und gerne an einem oder mehreren unserer Programme teilnehmen möchtest.



Deine Vorteile auf einen Blick

1. Vorteil gegenüber der Konkurrenz

2. Klare Orientierung für potenzielle Kunden

3. Durchsetzen gegenüber nicht gekennzeichnet sowie KI- Büchern

4. Auffallen in der breiten Masse


Teilnahmebedienungen

Die folgenden, zutreffenden Nachweise sind als Voraussetzung für eine vollständige Erfüllung des Vertrags zu erbringen:


  • Verkaufte Print-Exemplare:  Der Vertragspartner hat einen lückenlosen Nachweis aller verkauften Druckexemplare zu erbringen. Beispielsweise können hierfür Rechnung oder ein Warenflussprotokoll über die verkauften Print-Exemplare vorgelegt werden. Dieses Protokoll sollte die Anzahl der verkauften Exemplare sowie die relevanten Verkaufsdaten (z. B. Termine, Preise) dokumentieren. Durch den Nachweis wird sichergestellt, dass die Höhe der verkauften Auflage transparent ist. Eine Alternative kann die Nachweisart der Ebook- Verkäufe bezogen auf die Print- Verkäufe darstellen.


  • Verkaufte E‑Books: Ebenso ist der Vertrieb der elektronischen Ausgaben (E‑Books) umfassend nachzuweisen. Hierfür sind Abrechnungen oder Berichte der entsprechenden Vertriebsplattformen (z. B. Online-Shops, E‑Book-Distributoren) vorzulegen, die sämtliche Verkäufe der E‑Book-Fassung auflisten. Die Nachweise müssen Anzahl und Datum der verkauften E‑Book-Exemplare sowie die erzielten Erlöse ersichtlich machen. So wird über die digitalen Verkäufe Klarheit geschaffen, analog zum Nachweis der Print-Verkäufe.


  • Rechnungen externer Dienstleister: Für alle im Rahmen der Vertragserfüllung in Anspruch genommenen Fremdleistungen (z. B. Lektorat, Korrektorat, Covergestaltung, Illustrationen, Buchsatz, Layout, ...) sind die entsprechenden Rechnungen vorzulegen. Diese Belege dienen als Nachweis, dass Dienstleistungen von Dritten tatsächlich erbracht und vergütet wurden und nicht mittels KI übernommen wurden.


  • Entstehungsnachweise für den Buchinhalt: Der inhaltliche Entstehungsprozess des Werkes ist nachzuweisen. Hierzu gehören beispielsweise Rohfassungen des Manuskripts sowie Überarbeitungs- oder Korrekturversionen, die von einem Lektor oder Korrektor kommentiert wurden. Diese Versionen mit eingearbeiteten Korrektur- und Verbesserungsvorschlägen zeigen den Fortschritt der Erstellung und belegen, dass das Werk redaktionell geprüft wurde.


  • Nachweis selbstgezeichneter Illustrationen:  Werden Illustrationen in Eigenleistung erstellt, muss deren Schöpfungsprozess nachvollziehbar belegt werden. Geeignete Nachweise sind originale Skizzen, Zwischenergebnisse oder Entwurfszeichnungen sowie gegebenenfalls ein künstlerisches „Journaling“ (Arbeitsprotokoll), das die Entwicklung von der Idee bis zum fertigen Bild dokumentiert. Diese Unterlagen belegen die Urheberschaft und den kreativen Werdegang der Illustrationen. Auch hier gilt: Nur durch nachvollziehbare Belege kann die Vertragserfüllung hinsichtlich selbstgefertigter Inhalte nachgewiesen werden.

Noch Fragen?

Solltest du noch offene Fragen bezgl. der Abläufe im Hintergrund haben, Teil der Buchliebe- Bewegung oder - Familie werden wollen schreib uns gerne an.


Wir freuen uns von dir zu hören!


Deine

Vanessa  von Buchliebe

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